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News November 2004

Newsticker November 2004

30.11.2004 Neues Verfahren bei zur Fettabsaugung vorgstellt

Ein neuartiges Wasserstrahl-Skalpell für Fettabsaugungen hat die Human Med AG Schwerin auf der Medica 2004 vorgestellt. Der so genannte "Body-Jet" ermögliche eine weit schonendere, gezieltere und schnellere Operation als herkömmliche Methoden, erklärte Vorstandsmitglied Michael Ohle. Bisher seien an drei Kliniken in Deutschland etwa 650 Fettabsaugungen mit dem Wasserstrahl durchgeführt worden.

Der Plastische Chirurg Hartmut Meyer aus Hamburg setzt den "Body-Jet" seit über 2 Jahren in seiner Hamburger Privatklinik ein und führt damit rund 350 Schönheitsoperationen im Jahr durch.

Ein Vorteil des so genannten WAL-Verfahrens (water jet assisted liposuction) sei, dass diese Behandlungsmethode fast ohne Korrekturen auskäme. Die Korrekturrate liegt bei weniger als 2%, auch weil der Chirurg aufgrund des planbaren Verfahrens während der OP das Ergebnis besser beurteilen könne. Gerade die Gestaltung der Übergangszonen sei bei den herkömmlichen Verfahren schwierig.

Auch deshalb würden häufig die Wunschmodellierungen nicht erreicht. Korrekturen seien dann notwendig. Beim WAL-Verfahren hingegen wird das Gewebe geschont, die Medikamentenbelastung ist geringer und selbst Klein- sowie Problemareale können perfekt modelliert werden. Ferner reduziere sich die Operationszeit um 40%. Der Patient könne unmittelbar nach dem Eingriff nach Hause.

Das Schweriner Unternehmen will das rund 18.000 Euro teure neue OP-Gerät weltweit vertreiben. 2005 sollen bis zu 500 Systeme produziert und mit 36 Beschäftigten ein Umsatz von 12 Millionen Euro erzielt werden.

29.11.2004 Krankenkassen sträuben sich gegen Beteiligung an Schönheits-OPs

Nur selten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine so genannte Schönheitsoperation. Angesichts der unnachgiebigen Haltung der Krankenkassen hat jetzt die „Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie“ (DGÄPC) die Erfahrungen ihrer Fachärzte und die aktuelle Rechtsprechung zur Krankenkassenzahlung von ästhetisch-plastischen Operationen in einem Patientenratgeber zusammengefaßt.

So wurden erst im Oktober vom Bundessozialgericht drei Klagen von Frauen abgewiesen, die eine Kostenerstattung für Brustvergrößerungen bzw. Brustverkleinerung bei ihren Krankenkassen geltend machen wollten. Bei ästhetisch-plastischen Eingriffen hat der Patient nach dem Sozialgesetzbuch generell keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen, es sei denn, es konnte eine "Krankheit" oder "Entstellung" nachgewiesen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine der beiden Kriterien vorliegt, liegt jedoch von Fall zu Fall im individuellen Ermessen des Versicherers.

Auch können psychische Erkrankungen, die aus einem wahrgenommenen Leidensdruck in Bezug auf das Aussehen resultieren, keine medizinisch notwendige Operation begründen. Nach Definition der Krankenkassen dürfen diese nur mit den Mitteln der Psychotherapie, nicht aber mit Operationen am Körper behandelt werden.

17.11.2004 Finanzberater: Erfolgsfaktor Schönheit

"Schönheit ist überall ein gar willkommener Gast" - Diese Aussage von Johann Wolfgang von Goethe gilt auch für Finanzberater: Auf die Frage, ob sie sich lieber von einem gut aussehenden Mann beraten lassen möchten antwortet jede 5. Frau mit Ja. Gleiches gilt auch für Männer, jeder 5. zieht die Beratung durch eine gut aussehende Frau vor. Dies ergab eine aktuelle repräsentative Umfrage des Finanzdienstleisters Delta Lloyd in Zusammenarbeit mit TNS Infratest.

Auch wenn die Fachkompetenz im Vordergrund steht: Gutes Aussehen verbessert den Zugang zum Kunden und erhöht dadurch den Verkaufserfolg eines Finanzberaters. Für jüngere Kunden hat das Aussehen des Beraters bzw. der Beraterin größere Bedeutung als für ältere.

So ist die Zahl derjenigen, die Wert auf Attraktivität legen, bei beiden Geschlechtern in der Altersgruppe der 14-29jährigen mit über 30% am höchsten, in der Altersgruppe der 30 bis 39jährigen sind es immerhin noch 27%. Bei den über 60jähren sagen hingegen nur noch rund 10%, dass ihnen die Beratung durch eine gut aussehende Person angenehmer wäre.

Die Ausrede 'für mein Aussehen kann ich nichts' gilt nicht: "Jeder kann durch die Art seines Auftretens und seines Äußeren seine Ausstrahlung positiv beeinflussen", versichert die renommierte Berliner Imageberaterin Bettyna Pöltl. Dabei komme es vor allem auf den ersten Eindruck an, und den gewinne der Kunde noch vor dem ersten Gespräch - nach nur circa 7 Sekunden.

Bettyna Pöltl: "Kunden wollen dem Berater seine Fachkompetenz auch äußerlich ansehen." Dies gilt vermutlich für weit mehr Leute als für die 20%, die offen zugeben, dass ihnen die Beratung durch eine attraktive Person angenehmer wäre.

16.11.2004 Kostenfalle Zahnersatz im Ausland: Meist lohnt es sich nur für diejenigen, die an der Grenze wohnen

Zahnersatz in Deutschland wird immer teurer. Kein Wunder, dass viele preiswertere Angebote in Polen, Ungarn oder auf Mallorca deutsche Patienten locken. Aber nur diejenigen, die an der Grenze wohnen und die bei Problemen rasch zum Zahnarzt fahren können, sollten über einen Zahnersatz im Ausland nachdenken.

Dies rät die Zeitschrift Lenz in ihrer aktuellen Ausgabe. Denn Zahntourismus ist nicht ganz risikofrei. Was anfangs günstig klingt, stellt sich später oft als Kostenfalle heraus. Der Grund: Häufig sind später teure Nachbehandlungen nötig, die der Urlauber dann aus eigener Tasche bezahlen muss. Wer nicht in Grenznähe wohnt, sollte sich insofern auch weiterhin in Deutschland behandeln lassen.

Zwar ist dies hierzulande teurer, dafür bekommt der Patient aber auch zwei Jahre Garantie auf Zahnersatz. Gibt es Probleme, wird unentgeltlich nachgebessert. Diejenigen, die nur einen kurzen Fahrtweg zum ausländischen Zahnarzt haben, können allerdings viel Geld sparen, meint Lenz. Neben geringeren Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse nämlich auch in den anderen EU-Ländern den gleichen Anteil an Kosten wie hier in Deutschland.

Allerdings sollten künftige Patienten sich unbedingt über die in dem Land geltenden Gewährleistungsansprüche informieren, rät Lenz. Und nicht vergessen: Auch bei einem Zahnarzt-Besuch im Ausland muss vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Zahntourismus

17.11.2004 Leben in künstlichen Welten - Ausstellung zur durchdesignten Welt in Darmstadt

Designerpark Leben in künstlichen Welten

Die Ausstellung "Im Designerpark - Leben in künstlichen Welten" befasst man sich mit der Ästhetik des täglichen Seins. Design oder Nichtsein - ein Thema ist die Vision eines makellosen Menschenkörpers.

Mit der Ausstellung und mit dem Katalogbuch „Im Designerpark – Leben in künstlichen Welten“ öffnete vergangenen Sonntag das Institut Mathildenhöhe gemeinsam mit dem Institut für Neue Technische Form eine neue und erweiterte Dimension des Designverständnisses und bietet zugleich eine kritische wie auch analytische Betrachtung der diversen Erscheinungsformen der Disziplin Design im Verlauf des 20. Jahrhunderts sowie im aktuellen Zivilisationsprozess an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Entfaltungen des Designs in Deutschland.

Auch die Schönheitschirurgie oder künstliche Haarprachten spielen auf dieses Ausstellung eine Rolle, die noch bis bis zum 20.02.2005 im Institut Mathildenhöhe, Olbrichweg 13 inDarmstadt läuft.

Designerpark Leben in künstlichen Welten

Nachrichten aus der Plastischen Chirurgie und Ästhetischen Medizin
November 2004

Therma-Lift: Hautstraffung und Faltenglättung ohne chirurgischen Eingriff - Thermage - Therma Lift

Wettbewerbszentrale über Verstöße bei Botox

Der Trend der Schönheitsoperationen spiegelt sich auch in der Arbeit und in Beschwerden bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main wieder.

In ihrem aktuellen Rückblick auf 2003 spielt auch die Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin eine Rolle. Bei Botox handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Präparat, das ursprünglich nicht zur Faltenbeseitigung eingesetzt wurde. Man hat allerdings festgestellt, dass Botox die Muskeln lähmt, wenn es unter die Haut gespritzt wird, und somit Falten beseitigt bzw. eine weitere Faltenbildung verhindert.

Botox verfügt über ganz erhebliche Nebenwirkungen. Dies hinderte allerdings zahlreiche Ärzte nicht daran, für eine Behandlung mit Botox zu werben, ohne auf diese Nebenwirkungen hinzuweisen. Die Wettbewerbszentrale hat dies als Verstoß gegen § 10 Heilmittelwerbegesetz beanstandet. Es kam hier zu einer Reihe von Entscheidungen zu Gunsten der Wettbewerbszentrale, so dass man mittlerweile von einer gefestigten Rechtsprechung reden kann (WRP 2003, 125; 543; 668; 784; 1466).

Botox

Klagen der Wettbewerbszentrale gegen unlauteren Wettbewerb in der Schönheitschirurgie

Ärzte machen von den neuen Werbefreiheiten regen Gebrauch, einige schießen aber über das Ziel hinaus. So versteigerten einige Ärzte auf der Internetplattform eBay Gutscheine für Schönheitsoperationen, etwa für eine Fettabsaugung. In den meisten Fällen wurde hier eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Im Frühjahr 2003 musste sich die Wettbewerbszentrale mit der Anzeige eines so genannten "Gesundheitszentrums" beschäftigen. In der in einer Tageszeitung erschienenen Anzeige wurden verschiedene schönheitschirurgische Maßnahmen angekündigt wie etwa Fettabsaugung, Brustvergrößerung, Bauchdeckenplastik etc.

Als besonderes Bonbon wurde dem Interessenten angekündigt: "Wir bieten Ihnen für die Monate März bis Mai 2003 eine Ermäßigung dafür an: Kommen Sie zur geplanten Operation oder Behandlung und erhalten Sie eine Ermäßigung von 10%. Bringen Sie zur geplanten Behandlung oder Operation noch zwei Freundinnen, Freunde, Bekannte,Verwandte … mit, die sich ebenfalls behandeln lassen, so erhalten Sie eine 20%ige Ermäßigung und Ihre beiden Begleitungen eine 15%ige Ermäßigung."

Das Landgericht Frankfurt (Oder) teilt die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass es sich bei ärztlichen Leistungen nicht um Saisonartikel handelt, die man im Rahmen von Aktionen zu ermäßigten Preisen "verschleudern" könne. Die Werbung sei darüber hinaus an den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes zu messen, da in der Anzeige auch medizinisch initiierte Behandlungen von Krankheiten und Leiden angesprochen werden.

Darüber hinaus – so das Gericht – seien die Übergänge fließend und oft nur schwer zu beurteilen, ab wann eine Abweichung von der normalen Beschaffenheit des Körpers vorliege. Die Werbung mit Rabatten sei nach § 7 Heilmittelwerbegesetz unzulässig.

Zugleich verstoße die Werbung aber auch als gefühlsbetonte Werbung unmittelbar gegen § 1 UWG. Denn die Anzeige richte sich an eitle, mehr noch an selbstunsichere Menschen und versuche, diese in unsachlicher Weise zu einer Operation zu veranlassen (Urteil vom 24.07.2003, Az: 32 O 43/03).

Ganz anders urteilte dagegen das Landgericht Augsburg. Ein bayerischer Radiosender hatte unter dem Motto "Unser Dorf soll schöner werden" die Verlosung von zwei Schönheitsoperationen angekündigt. Gefordert war lediglich die Einsendung eines Fotos, auf dem die Teilnehmer ankreuzen mussten, mit welchen Punkten an ihrem Körper sie unzufrieden waren.

Den Verfügungsantrag der Wettbewerbszentrale wies das Landgericht mit der Begründung ab, dass das Heilmittelwerbegesetz nicht einschlägig sei. Das Gewinnspiel richte sich eindeutig nicht an Personen, die unter krankhaften Erscheinungen litten, sondern ausschließlich an solche, die ästhetische Korrekturen an ihrem Körper für notwendig halten.

Auch einen Verstoß gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen gefühlsbetonten Werbung lehnte das Gericht ab. Jedem Verbraucher sei bewusst, dass eine Operation mit einem Risiko verbunden sei. Außerdem werde eine solche Schönheitsoperation nicht ohne vorherige Aufklärung und Beratung durchgeführt (Urteil vom 03.12.2003, Az: 1HK O 5123/03).

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  • Plastische Chirurgie - Ästhetische Medizin - Brust-Implanatat - Brustvergroesserung, Plastische Chirurgie - Brust-Implanatat - Brustvergroesserung
    Letzte Aktualisierung am 05.10.2009.

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