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Brustverkleinerungen sind oft angebracht, werden aber kaum noch bezahlt


Brustverkleinerungen: Krankenkassen können auch gegen den Rat des medizinischen Dienstes entscheiden...

Nur wenige sprechen darüber, aber sehr viele Frauen in Deutschland leiden unter zu großen, zu schweren oder stark hängenden Brüsten. Nacken-, Rücken-, Kopfschmerzen, Schmerzen durch einschneidende Büstenhalterträger und Hautirritationen an der Brustunterseite beeinträchtigen sie in ihrer Lebensführung. Von verletzenden Bemerkungen, denen sie täglich ausgesetzt sind, ganz zu schweigen. Die operativen Möglichkeiten der Brustverkleinerung sind erfolgversprechend, viele Patientinnen haben danach keine oder nur noch geringe Rückenschmerzen.

Im Vergleich der epidemologischen Daten schneidet Deutschland sehr gut ab: Die Gesamt-Komplikationsraten liegen um ein Drittel niedriger als die der USA. Dies hat mit der Einführung der narbenarmen Techniken zu tun, die in Europa zehn Jahre früher etabliert wurden als in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Patientinnen nach Brustverkleinerungen gehören zu den glücklichsten Patienten. Das Geld der Krankenkassen wäre hierbei gut angelegt. Nach internationalen Standards liegt dann eine medizinische Notwendigkeit für die Brustverkleinerung vor, wenn das zu erwartende Resektionsgewicht pro Seite 300 Gramm oder mehr beträgt. Bis vor wenigen Jahren haben die medizinischen Dienste der Krankenkassen in nahezu allen Fällen bei Brustverkleinerung- und/oder -straffung eine Kostenübernahme befürwortet.

Zwischenzeitlich gibt es Ablehnungen von Kostenübernahmeanträgen bei Frauen, denen zwei Kilogramm Brustdrüsengewebe entfernt werden müssen. Die Krankenkassenvertreter berufen sich auf die Entscheidung des medizinischen Dienstes. Es ist dabei viel zu wenig bekannt, dass die Krankenkassen durchaus auch gegen den Rat des medizinischen Dienstes die Kosten übernehmen können.

An den Krankenhäusern existiert in begrenztem Umfang die Möglichkeit, bedürftige Patienten gegen Zahlung der Fallpauschale (DRG) zu behandeln. Operationen als DRG-Selbstzahler sind für Patienten günstiger als die Operationen, die Profitunternehmen wie zum Beispiel der Deutsche Ärzteservice vermitteln, da bei letzterem 500 Euro für die Vermittlung anfallen. Auch unter immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen sehen es die Plastischen und Ästhetischen Chirurgen in Deutschland als ihre Aufgabe an, psychische und physische Leiden zu heilen oder wenigstens zu lindern und soziale Härten zu vermeiden.

Dr. med. Marita Eisenmann-Klein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)

Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)



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Letzte Aktualisierung am 02.10.2009.

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