Der fachlich optimal ausgebildete Arzt reduziert das Operationsrisiko um ein Vielfaches - Wie finde ich den richtigen Chirurgen für eine ästhetische Operation?
Die Situation ist oft dieselbe: Ein Frau will nach der Krebsoperation ihre Brust wieder aufbauen lassen, der heranwachsende Junge ist wegen seiner abstehenden Ohren unglücklich und ein Manager sein müdes Aussehen leid. Jetzt suchen alle drei für ihre Bedürfnisse den fachlich optimal ausgebildeten Arzt. Wie und wo aber findet man diesen, schließlich ist eine Operation nicht mit einem Gang zum Friseur gleichzusetzen.
Die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) und die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) haben sich darüber Gedanken gemacht und eine kleine Checkliste zusammengetragen, die es Patienten erlaubt, den "richtigen" Arzt zu kontaktieren und ein fundiertes Gespräch mit ihm zu führen. VDPC-Vizepräsidentin Dr. Marita Eisenmann-Klein aus Regensburg hat die Tipps schriftlich fixiert:
Ihr Hausarzt hat viele Patienten nach Schönheitsoperationen gesehen. Fragen Sie ihn! Für Schönheitsoperationen ausgebildet sind Fachärzte für Plastische Chirurgie. Sie haben nach dem abgeschlossenen Medizinstudium eine mindestens sechsjährige Weiterbildung durchlaufen und eine Prüfung abgelegt. Die Bayerische Landesärztekammer änderte zum 1. August 2004 die Facharztbezeichnung in "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie", um die Verankerung der Ästhetischen Chirurgie in der Plastischen Chirurgie deutlicher aufzuzeigen.
Die Plastischen Chirurgen Deutschlands sind in der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen, mit ästhetischem Schwerpunkt in der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen zusammengeschlossen.
Die gemeinsame Geschäftsstelle in der Bleibtreustraße 12 A, 10623 Berlin, Telefon: 030/8851063, Fax: 030/8851067, E-Mail: info@vdpc.de erteilt ebenfalls Auskünfte und verschickt Informationsmaterial. Ästhetische Operationen im Gesichtsbereich können auch von Fachärzten der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Fachärzten der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie mit der Zusatzqualifikation "Plastische Operationen" durchgeführt werden.
Die meisten ästhetisch-plastischen Eingriffe können in Praxen oder Privatkliniken vorgenommen werden, sofern die personelle (Verfügbarkeit eines Anästhesisten, geschulte Operationsschwestern) und räumliche Ausstattung (für größere Eingriffe aseptischer Operationssaal) den Anforderungen entspricht. Fast alle niedergelassenen Plastischen Chirurgen verfügen über Belegbetten in Krankenhäusern. Ob die Voraussetzungen gegeben sind, wird bei kassenärztlich tätigen Operateuren von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüft.
Auch die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen und die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen führen bei ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsprogramme Begehungen durch. Besonders wichtig ist, dass sowohl der Operateur als auch ein Anästhesist und das OP-Personal im Notfall (zum Beispiel bei einer Nachblutung) rund um die Uhr erreichbar sind. In öffentlichen Krankenhäusern ist eine Notfallbetreuung immer gewährleistet.
Das Wichtigste ist, dass Sie sich nur einem Facharzt anvertrauen. In der Regel erkennen Sie beim Aufklärungsgespräch (zum Beispiel an der Art seiner/ihrer Fragen an Sie), ob er/sie mit diesem Eingriff Erfahrung hat. Wenn nicht: Stellen Sie selbst Fragen. Zum Beispiel nach der Erfahrung mit diesem Eingriff, nach der Technik oder, bei Implantaten und Unterspritzungen, nach der Art des Materials und nach der Beteiligung an qualitätssichernden Maßnahmen. Der Arzt/die Ärztin sollte sich für Ihre Beweggründe interessieren. Die Aufklärung über die Technik des Eingriffs, den Ablauf und die Risiken sollte umfassend sein und Ihre persönliche Entscheidung ermöglichen. Sie sollten Fragen stellen können und auch die Möglichkeit haben, später auftretende Fragen per Telefon oder in einem weiteren Gespräch zu klären.
Wenn im Vorgespräch nicht auf Ihre Beweggründe, Ihre Vorgeschichte mit eventuellen Vorerkrankungen und Ihre Lebenssituation eingegangen wird. Wenn Ihnen erklärt wird, dass Sie mehr korrigieren lassen sollen als Sie selbst beabsichtigen. Wenn die Operation als völlig problemlos und risikolos geschildert wird. Wenn neue Techniken und/ oder Materialien eingesetzt werden sollen, die noch nicht hinreichend getestet oder erprobt sind. Wenn Ihnen ein Operationstermin angeboten wird, der Ihnen zu wenig Bedenkzeit lässt. Wenn beim Erstgespräch schon Anzahlungen für die Operation geleistet werden sollten.
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen, der die Kosten für den Eingriff, die Narkose, den Aufenthalt in der Klinik und bei einer ambulanten Operation die Sachkosten enthält. Vergewissern Sie sich, dass die Rechnung, die Sie später erhalten, auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte erstellt wird. Danach müssen die Kosten für das Beratungsgespräch und die Erstuntersuchung gesondert ausgewiesen sein. Zum Zeitpunkt der Erstberatung sollten nur die Gebühren für das Beratungsgespräch und die Erstuntersuchung in Rechnung gestellt werden. In der Regel müssen Sie am Tag der Operation eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Kosten leisten.
Auch bei bester Behandlung sind Enttäuschungen und Misserfolge nicht immer vermeidbar. Wenn Sie mit dem Ergebnis der Operation nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst mit Ihrem Operateur darüber sprechen. In aller Regel können dabei Lösungen gefunden werden. Wenn Ihr Operateur kein Verständnis für Ihre Beschwerde hat oder wenn Sie das Vertrauen verloren haben: Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer prüft für Sie, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen, ob Ihr Arzt schuld ist, wenn das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
Digitale Patientenaufklärungssysteme für Ästhetische Operationen entwickelt, Digitale Patientenaufklärungssysteme für Ästhetische Operationen entwickelt