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Gesundheitsreform in der Praxis


Was sich ab 1. Juli 2005 für gesetzlich Versicherte ändert +++ Ästehtischer Zahnersatz: Zusatzversicherung - ja oder nein...


Am 1. Juli 2005 folgt die vorerst letzte Etappe der Gesundheitsreform. Gesetzlich Versicherte zahlen zukünftig 0,9% ihres Brutto-Lohns mehr an die Krankenkasse - 0,5% für Krankengeld und 0,4% für Zahnersatz. Im Gegenzug sollen Krankenkassenbeiträge um eben diesen Prozentsatz sinken. Da sich Arbeitgeber nicht mehr an Kosten beteiligen, entsteht für Arbeitnehmer eine Zusatzbelastung von 0,45%.

"Viele wissen von der finanziellen Mehrbelastung, doch nur wenige, was genau sie beinhaltet", gibt Dr. Lutz Ricken, Fachzahnarzt für Oralchirurgie und ärztlicher Leiter des Qualitätszentrums Implantologie in Bad Wildungen, zu bedenken. So garantieren die 0,5 Prozentpunkte für Krankengeld den Patienten eine Krankengeldzahlung in gleicher Form wie bisher.

"Sobald die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers endet, übernimmt die Krankenkasse die Überweisung in Form des zustehenden Krankengeldes. Mit den 0,4% Mehraufwand für Zahnersatz erhalten Patienten zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung, ohne die Praxisgebühr von zehn Euro zahlen zu müssen", erläutert er. Dies beinhaltet auch die einmalige Zahnsteinentfernung ohne Mehrkosten.

Seit Anfang dieses Jahres änderte sich auch das Krankenkassen-Zuschusssystem - nicht mehr prozentual wie bisher, sondern mit einem befundorientierten Festzuschuss beteiligen sich Krankenkassen an Zahnersatz-Leistungen. Dabei orientiert sich der Festzuschuss an festgelegten Regelversorgungen, die ungefähr die Hälfte der Kosten abdecken.

"Neu ist, dass Patienten freie Therapiewahl haben. So können sie sich neuerdings auch für implantatgetragenen Zahnersatz entscheiden, ohne auf den Krankenkassen-Zuschuss verzichten zu müssen", weiß Dr. Lutz Ricken, dessen Behandlungsschwerpunkt die Implantologie ist. Ansonsten hat sich in der Praxis nicht viel verändert: Patienten erhalten auch weiterhin vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt, der alle anfallenden Kosten aufschlüsselt und von der Krankenkasse genehmigt wird. Alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten tragen Patienten selbst.

Fordern Patienten einen ästhetisch und funktionell hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, fällt die Eigenbeteiligung häufig recht hoch aus. Besonders in diesen Fällen sollten sie sich vom Zahnarzt beraten und untersuchen lassen, wie umfangreich die Therapie in den nächsten Jahren ausfallen wird, um ein intaktes und gesundes Gebiss wieder herzustellen. "Stehen mehrere Behandlungen an, empfehle ich nach intensivem Preisvergleich eine Zusatzversicherung abzuschließen, um den Geldbeutel zu schonen", rät Dr. Ricken.



Gesundheitsreform in der Praxis - ästhetisch und funktionell hochwertiger Zahnersatz, Gesundheitsreform in der Praxis - ästhetisch und funktionell hochwertiger Zahnersatz
Letzte Aktualisierung am 01.10.2009.

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